Fristverlängerung
Für Steuererklärungen 2024 besteht für steuerlich Beratene Fristverlängerung bis zum 30.04.2026 und für Steuererklärungen 2025 bis 28.02.2027.
Bitte beachten Sie, dass ich Steuererklärungen 2024 nur fristgerecht bearbeiten kann, wenn die Unterlagen bis spätestens 20.03.2026 eingehen.