Fristverlängerung

Für Steuererklärungen 2022 besteht für steuerlich Beratene Fristverlängerung bis zum 31.07.2024 und für Steuererklärungen 2023 bis 02.06.2025.

Bitte beachten Sie, dass ich Steuererklärungen 2023 nur fristgerecht bearbeiten kann, wenn die Unterlagen bis spätestens 31.03.2025 eingehen.